Release-Hinweise für RW-Lohn 26 Die folgenden Programm-Änderungen sind bisher in Release-Ständen erfolgt: Release 5 vom 14.07.2023 - Korrektur bei Stammdaten / Archivierung / DLS. Durch die zahlreichen zusätzlichen Datenfelder in diversen Tabellen, die durch die vielen Gesetzesänderungen aber nötig waren, konnte eine der DLS-Datenbereiche nicht korrekt aufgebaut werden. Die Anzahl wurde reduziert, die DLS-Ausgabe läuft damit wieder korrekt ab. Release 4 vom 05.07.2023 - Erweiterung für die Verarbeitung der ab Juli 2023 geltenden neuen Beitragssätze für die Pflegeversicherung. Diese sehen eine Erhöhung von bisher 3,05 % auf 3,4 % vor. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird von bisher 0,35 % auf 0,6 % erhöht. Außerdem werden Eltern mit mehr als einem Kind entlastet. Kinder bis 25 Jahre müssen mit einem nachgewiesenen Geburtsdatum erfasst werden, was in der Personalmaske auf der Seite 3-Steuer über den Schalter 'Geburtsdaten' (neben den Kinderfreibeträgen) erweitert wurde. In einem separaten Eingabefenster werden die Geburtsdaten eingetragen, die Sie bitte in die Spalte 'Geboren am' einsetzen. Ab dem 2. Kind unter 25 Jahre wird jedes Kind mit einer Reduzierung von 0,25 % auf den Arbeitnehmeranteil umgesetzt, allerdings nur bis zum 5. Kind, die maximale Reduzierung beträgt also 1,0 %. Bei jeder Abrechnung wird die Anzahl der Kinder unter 25 Jahre erneut geprüft und nur für die Kinder unter 25 Jahre in eine Reduzierung umgewandelt. Für die Reduzierung ist Voraussetzung, dass in der Personalmaske auf Seite 2-SV die Einstellung für die 'Pflegeversicherung' auf 'Ja' und die Einstellung 'Kein Zuschlag' eingeschaltet ist. - Falls Sie die Anzahl der Kinder unter 25 in einen Report, z.B. für eine Abrechnung oder im Lohnjournal einbauen wollen, steht die Variable 'PVKinderunter25' zur Verfügung. Falls Sie die Geburtsdaten z.B. in einen Ausdruck der Personaldaten einfügen wollen, stehen die Geburtsdaten in der Variablen 'PVKinderGeburtsdaten' bereit. Bei Bedarf stellen wir auf Anfrage gerne Beispiele für die o.g. Reports bereit. - Erneute Änderung des PAP (Programmablaufplan Lohnsteuer) für die Anwendung ab dem 1. Juli 2023. Darin werden die Änderungen bei der Pflegeversicherung mit Auswirkung auf die Lohnsteuer umgesetzt. Laut BMF-Schreiben ist die Anwendung ab 1.7.2023 vorgeschrieben, auch hierbei sind bereits erfolgte Änderungen bis spätestens 1.9.2023 zu korrigieren, ähnlich wie für die ersten Monate in 2023 (siehe Release 3). Für weitere Infos haben wir das BMF-Schreiben vom 19.6.23 beigefügt, das Sie auch über die integrierte F1-Hilfe aufrufen können. Release 3 vom 11.04.2022 - Änderung des PAP (Programmablaufplan Lohnsteuer) für das Jahr 2023 gem. BMF-Schreiben v. 13.2.23, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde auf 1.230,-- erhöht und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260,--. Die Anwendung ist auf den 1.4.2023 festgelegt worden. Laut BMF-Schreiben ist ein vorgenommener Lohnsteuerabzug in 2023 (Januar bis März) zu korrigieren. In RW-Lohn sollte dazu eine Neuberechnung gemacht werden. Das erfolgt in der Abrechnungsmaske durch Aufruf der jeweiligen Abrechnung, dann gehen Sie auf Ändern und dann auf Speichern. Damit ist der Lohnsteuerabzug korrigiert, also reduziert. Durch die Korrektur der Lohnsteuer ist auch eine korrigierte Lohnsteueranmeldung zu erstellen. Im Elster-Dialog ist dafür für den Korrekturzeitraum die Option 'Berichtigte Anmeldung' einzuschalten. Eine LSt-Korrektur scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder eine Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt ist. Die anderen Korrektur-Formen aus dem BMF-Schreiben werden in RW-Lohn nicht unterstützt. Für weitere Infos haben wir das BMF-Schreiben vom 13.2.23 beigefügt, das Sie auch über die integrierte F1-Hilfe aufrufen können. Release 2 vom 07.03.2023 - Korrektur bei der Verarbeitung von Abrechnungen im Übergangsbereich (Niedriglohn). Falls ein Teilmonat vorlag (SV-Tage weniger als 30 Tage), wurde für diesen Sonderfall nicht eine anteilige Umrechnung der Entgelte vorgenommen. Dadurch konnten negative Arbeitnehmerbeiträge entstehen. Falls solche Abrechnungen vorliegen, sollten diese in der Abrechnungsmaske aufgerufen und geändert, z.b. die reduzierten SV-Tage eingeben, und wieder gespeichert werden. Release 1 - Auslieferungsversion vom Januar 2023 Wachtmann Computer-Service Im Kohlpott 5 32120 Hiddenhausen Tel: 05221 - 67140 Fax: 05221 - 67358 Email: Post@RWSoftware.de Internet: www.RWSoftware.de